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Festwirtschaft


Bei öffentlichen Anlässen, bei welchen Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen.
Das "Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung" mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen wie Getränkekarte mit Preisliste, Selbstkontrollkonzept, Lebensmittelkontrolliste und Jugendschutzkonzept ist spätestens 20 Tage (bei Anlässen über 500 Personen spätestens 60 Tage) vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Anschliessend wird das Gesuch zur Prüfung und Bewilligung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weitergeleitet.

 

Jugendschutz

Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.

Zuständigkeiten
Festwirtschaft

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