Transport
Zumutbarkeit Schulweg
Hier einige Hinweise:
Die Zumutbarkeit hängt ab vom Alter und von der Entwicklung des Kindes, der Sicherheit des Weges, dem Höhenunterschied und der Möglichkeit der Benützung des ÖVs.
Grundsätzlich dürfen Kinder ab der 1. Klasse das Fahrrad benützen.
Falls Sie finden, Ihr Kind habe einen unzumutbaren Schulweg, wenden Sie sich an die Schulleitung und / oder mit einem Gesuch um Abklärung / Unterstützung an die Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion.
Transport
Für die Kindergartenkinder besteht in der Gemeinde Oberbalm die Möglichkeit eines Transportes. Nach effektivem Bedarf und nach Realisierbarkeit werden pro Schuljahr die Orte festgelegt, an denen der Schulbus hält und die Kinder zusteigen können (s. auch Plänchen im angehängten PDF-Dokument):
- Bach/Bläumatt Abzweigung
- Leimen
- Schlauchen Abzweigung
- Gassershaus
- Oberflüh
- Schulhaus Borisried
- Fuhrenweid
- Schlatt
- Weier, Abzweigung von der Hauptstrasse
- Stein
Die genauen Orte und Fahrzeiten entnehmen Sie bitte dem definitiven Schulbusplan. Sie erhalten diesen von der Kindergartenlehrperson oder von der Schulleitung. Falls Sie Fragen haben, geben die Schulbus-Fahrerinnen, die Lehrpersonen oder die Schulleitung gerne weitere Auskünfte.
Für die Schulkinder ab der 1. Klasse fährt der Bus ausschliesslich vom Schulhaus Borisried direkt zum Schulhaus Oberbalm (s. auch Plänchen im angehängten PDF-Dokument, rote Strecke).
Zeiten und Haltestellen entnehmen Sie bitte auch dem Schulbusplan.
Info Schulbusfahrten Kindergarten und Schule als PDF
Regelungen bezüglich Handhabung unzumutbarer Schulweg - Schülertransporte als PDF