Absenzen
Krankheit / Arztbesuche
Solche Abwesenheiten müssen vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 07.40 Uhr telefonisch mitgeteilt werden bei der jeweiligen Lehrperson oder im Schulhaus (031 849 00 50). Wenn ein Kind in der Schule ohne Abmeldung fehlt, werden die Lehrpersonen in jedem Fall telefonisch nachfragen.
Unwohlsein während der Unterrichtszeit
Wenn sich ein Kind während der Unterrichtszeit unwohl fühlt und dem Unterricht nicht mehr folgen kann, wird es von den Lehrpersonen nach Hause geschickt. Dies geschieht nach telefonischer Ankündigung bei den Eltern. Wenn nötig, wird das Kind von einer Kameradin oder einem Kameraden begleitet. Falls sich ein Kind bereits daheim unwohl fühlt (erbrechen usw.), erwarten wir, dass es erst zur Schule kommt, wenn es genesen ist und dem Unterricht wirklich folgen kann.
Fünf freie Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorheriger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die Klassenlehrperson muss spätestens am Vortag über die Absenz informiert werden (Art.27, Abs.3 - VSG). Auch ein Bezug von nur einzelnen Lektionen, gilt dies als Halbtag.
Dispensationen
Dispensationen bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien sind möglich, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist (Art.4, Absf - DVAD). Ein entsprechendes Gesuch ist spätestens einen Monat vor Beginn des Urlaubes an die Schulleitung zu richten.