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Gemeindeversammlung

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Oberbalm

 

Budget für das Jahr 2024; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

Einstimmig wurde folgender Beschluss gefällt

Genehmigung des Budgets 2024 mit

  1. Steueranlage 1.75 (unverändert)
  2. Liegenschaftssteuer 1.4 ‰ (unverändert).
  3. - Allgemeiner Haushalt steuerfinanziert

      Aufwandüberschuss                     CHF +/- 0

      - Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung

      Ertragsüberschuss                      CHF 6’816

      - Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung

      Ertragsüberschuss                      CHF 3’913

      Gesamthaushalt

      Ertragsüberschuss                   CHF 10’792

 

Abfallreglement und Gebührenrahmen zum Abfallreglement; Teilrevision

Mit grossem Mehr, zwei Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen erfolgt folgender Beschluss gefällt:

  • Abfallreglement, Neu;  Art. 16

1 Tierkörper sind der Tierkörpersammelstelle abzuliefern.

Die Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip an die Tierhalter weiterverrechnet.

  • Änderung im Gebührenrahmen, Neu;  Art. 9

1 Die Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Grundlage zur Ermittlung der Gebühr ist zum Einen das Gewicht des Tieres und zum Anderen die Entsorgungskosten laut dem Amt für Veterinärwesen.

2 Der Gebührenansatz für Tierkörper liegt zwischen CHF 0.25 und     CHF 0.80 pro kg.

3 Der Gebührenansatz für Schlachtabfälle liegt zwischen CHF 0.10 und CHF 0.50 pro kg.

4 Die Entsorgung eines Tieres unter 10 kg wird nicht in Rechnung gestellt.

 

Ehrung

Pfarrer Ueli Gerber wird für sein nachhaltiges Wirken in der und für die Gemeinde Oberbalm und insbesondere für das Entstehen des Oberbalm-Buchs das Ehrenbürgerrecht verliehen.

 

 

60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von insgesamt 683 Stimmberechtigten waren anwesend.

 

Gemeindeversammlungsprotokoll: Nach Artikel 69 des Organisationsreglements legt die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens sieben Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Ab 11. Dezember 2023 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 während 30 Tagen öffentlich auf und kann eingesehen werden.

 

Oberbalm, 8. Dezember 2023

 

Der Gemeinderat

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023

Montag, 5. Juni 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Oberbalm

Jahresrechnung 2022; Genehmigung

Die Rechnung 2022 wurde nach den HRM2 Vorgaben präsentiert und genehmigt. Das Jahresergebnis ergibt einen Verlust von CHF 6‘506.95.

 

Holzschnitzelheizung; Kreditbeschluss

Dem Ersatz der Heizungsanlage wurde zugestimmt und der erforderliche Kredit in der Höhe von 620‘000.00 Franken bewilligt.

 

Projekt Tempo 30; Beschlussfassung

Das Projekt Tempo 30 wird im Rahmen einer Konsultativabstimmung nicht befürwortet.

 

99 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von insgesamt 669 Stimmberechtigten waren anwesend.

 

Oberbalm, 6. Juni 2023

Der Gemeinderat

Stimmrecht

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde.
An der Gemeindeversammlung sind alle Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche das
18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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